ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Grafikdesign
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Dienstleister und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Dienstleister nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Dienstleisters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
- Der Dienstleister überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Dienstleister bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
- Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Dienstleister und Auftraggeber.
- Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- Vergütung
- Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
- Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
- Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Dienstleisters erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
- Eigentum, Rückgabepflicht
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Dienstleister spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Dienstleisters, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Herausgabe von Daten
- Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus, dass der Dienstleister ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Hat der Dienstleister dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Dienstleisters verändert werden.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
- Der Dienstleister haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
- Haftung und Gewährleistung
- Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Dienstleister auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
- Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Dienstleisters insoweit entfällt.
- Der Dienstleister haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
- In keinem Fall haftet der Dienstleister für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Dienstleister erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Dienstleister zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Dienstleisters in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Vorlagen
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Dienstleister übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Dienstleister im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
- Schlussbestimmungen
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Dienstleisters als Gerichtsstand vereinbart.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Suchmaschinenoptimierung
- Gegenstand der Bedingungen
- Die Webnique GmbH, Titurelstr. 2, 81925 München (im Folgenden: WEBNIQUE) erbringt für den Auftraggeber (im Folgenden: AG) Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten und der Suchmaschinenoptimierung. Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem AG spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail mitgeteilt. Die Zustimmung des AG zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn er WEBNIQUE seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird WEBNIQUE den AG in ihrer Mitteilung besonders hinweisen.
- Vertragsschluss
- Auf Anforderung des AG übersendet WEBNIQUE dem AG eine schriftliche Leistungsbeschreibung nebst Anmeldeformular. Mit der Rücksendung des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars an WEBNIQUE gibt der AG ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Annahme bzw. Bestätigung dieses Angebotes durch WEBNIQUE zustande.
- Der AG erklärt, dass die Informationen, die er an WEBNIQUE weitergibt, zutreffend, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Er ist verpflichtet, WEBNIQUE sofort über alle Änderungen zu informieren.
- Die Angaben des AG über sein bestehendes Shop-/ ContentManagement-System, geplante Hardwareänderungen oder Änderungen funktionaler Aspekte des Seitenaufbaus sind von WEBNIQUE nicht auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Für diese Angaben ist allein der AG verantwortlich.
- Leistungen, Preise
- WEBNIQUE erbringt für den AG Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten und der Suchmaschinenoptimierung entsprechend der konkreten Auftragserteilung. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung oder Kostenvoranschlag.
- WEBNIQUE ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen.
- Pflichten des AG
- WEBNIQUE optimiert je nach Leistungsvereinbarung die mit dem AG definierten Suchbegriffe in der betreffenden Suchmaschine mit dem Ziel einer seriösen und professionellen Vermarktung der Webseite des AG. Der AG unterstützt WEBNIQUE bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese für die Erfüllung nötig sind.
- Für die inhaltliche Gestaltung und rechtliche Zulässigkeit seiner Webseite sowie für die rechtliche Zulässigkeit der von dem AG gelieferten Informationen, wie z. B. Suchbegriffe, Keywords und die zu optimierenden Begriffe ist ausschließlich der AG verantwortlich. Gleiches gilt für die vom AG gewählten Suchbegriffe, Keywords und zu optimierenden Begriffe, die auf einen Vorschlag von WEBNIQUE im Rahmen einer Konkurrenzanalyse zurückgehen. WEBNIQUE ist nicht verpflichtet, zu überprüfen oder zu überwachen, ob die Inhalte der Webseite oder die vom AG gelieferten oder gewählten Suchbegriffe, Keywords und zu optimierenden Begriffe Rechte Dritter verletzen oder den Anforderungen der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber entsprechen. Der AG stellt WEBNIQUE insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Erkennt der AG, dass eine Rechtsverletzung droht, oder liegen Anhaltspunkte dafür vor, ist WEBNIQUE hierüber unverzüglich zu unterrichten.
- Der AG verpflichtet sich, WEBNIQUE unverzüglich und vollständig über alle auftretenden Mängel zu informieren. Angezeigte Fehlermeldungen sind von dem AG zu protokollieren und WEBNIQUE möglichst in Form eines Screenshots zu übermitteln.
- Gewährleistung
- Die Veröffentlichung einer Webseite und deren Positionierung in den Suchergebnissen liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters. WEBNIQUE übernimmt deshalb keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Webseite durch einen bestimmten Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung der Webseite durch einen oder mehrere Suchdienste.
- Haftung
- Die Haftung von WEBNIQUE sowie seiner gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von WEBNIQUE-Dienstleistungen – gleich aus welchen Rechtsgründen – ist ausgeschlossen.
- Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Verletzt WEBNIQUE eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Haftung aufgrund von Garantien und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenfalls unberührt.
- Aufrechnung
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des AG ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Geheimhaltung
- Die dem AG übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen mit Ausnahme der SEO Inhouse Workshop-Unterlagen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc..
- Der AG verpflichtet sich für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziff. 8.1 zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an WEBNIQUE. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von WEBNIQUE nach billigem Ermessen bestimmt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen.
- Schlussbestimmungen
- WEBNIQUE weist darauf hin, dass die WEBNIQUE-Mitarbeiter nicht berechtigt sind, mündliche Vereinbarungen zu treffen. Mündliche Abreden bedürfen zu
- ihrer Gültigkeit daher immer der schriftlichen Bestätigung.
- Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.